Statistik

Ein Beitrag von Prof. Dr. Robert Fluder und Olivier Tim Lehmann
Berner Fachhochschule BFH

Im folgenden Beitrag wird untersucht, wie viele ­Personen im Kanton Basel-Stadt mit einem Einkommen um das Existenzminimum auskommen müssen und welche Gruppen ein erhöhtes Risiko haben, in prekären Einkommensverhältnissen zu leben. Zudem wird aufgezeigt, wie viele Personen auf Sozialleistungen verzichten, obwohl sie Anrecht darauf hätten. Der erste Teil des Beitrags zeigt, mit welchen Leistungen des sozialen Sicherungssystems Haushalte im Kanton ­Basel-­Stadt unterstützt werden, um ein existenzsicherndes Einkommen zu garantieren. Die Zahlen zu den Leistungsstatistiken beruhen weitgehend auf den Publikationen des Statistischen Amtes des Kantons Basel-Stadt.

Ein Ziel des Sozialstaats ist es, das Existenzminimum der Bevölkerung sicherzustellen. Alle Menschen sollten das Recht auf ein existenzsicherndes Einkommen haben. In der Schweiz ist dieses Recht in der Bundesverfassung verankert (z. B. Art 12, 41a, 112a; vgl. Beitrag «Recht»). Die wichtigsten sozialen Risiken wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Unfall, Mutterschaft und Alter sind durch Sozialversicherungen abgesichert. Als Korrektiv zu den unsozialen Kopfprämien der Krankenversicherungen werden die Prämien der untersten Einkommensgruppen verbilligt. Ergänzungsleistungen sollen das Existenzminimum für IV- und AHV-Rentner:innen sicherstellen. Wer trotz den Leistungen der Sozialversicherungen das Existenzminimum nicht erreicht, hat Anrecht auf kantonale oder kommunale Bedarfsleistungen. Dabei kann zwischen Bedarfsleistungen für spezielle Gruppen (z. B. für Familien, Arbeitslosenhilfe, Wohnbeihilfen) und der wirtschaftlichen Sozialhilfe als letztem sozialen Netz unterschieden werden. Zudem unterstützen private Hilfswerke wie die Caritas Menschen in einer Notlage.

Einkommenssicherung mittels ­Sozialversicherungen

Leistungen der Sozialversicherungen gelten für die gesamte Schweiz unabhängig von kantonalen Gegebenheiten. Durch Beitragszahlungen werden einzelne Risiken abgesichert, wobei ein solidarischer Ausgleich zwischen gefährdeten Gruppen und weniger gefährdeten bzw. wohlhabenderen Gruppen besteht. Die bedeutendsten Sozialversicherungen für die Einkommenssicherung im Erwerbsalter sind die Arbeitslosenversicherung und die Invalidenversicherung (IV).

2021 betrug die durchschnittliche Zahl der registrierten Arbeitslosen im Kanton Basel-Stadt 3 900, was einer Arbeitslosenquote von 3.8 % entspricht. Dies ist etwas höher als die gesamtschweizerische Arbeitslosenquote. 6.3 % oder 9 817 Personen bezogen 2021 im Kanton Basel-Stadt eine IV-Rente; in der gesamten Schweiz waren dies 3.1 %. Die Durchschnittsrente betrug CHF 1 400; diese liegt deutlich unter dem Existenzminimum. Der Grossteil der IV-Rentner:innen sind daher auf Ergänzungsleistungen angewiesen, um ein minimales existenzsicherndes Einkommen zu erzielen. Weiter werden Ersatzeinkommen durch die Mutterschaftsversicherung und Taggelder im Fall von Krankheit und Unfall gewährt. Während der Corona-Krise der Jahre 2020 und 2021 waren zudem Kurzarbeitsentschädigungen und Corona-Erwerbsausfallentschädigungen für Selbstständigerwerbende wichtige Leistungen; zusätzlich wurden weitere Leistungen bspw. für Kulturschaffende oder KMU gewährt.

Für die Mehrheit der Menschen im Rentenalter ist die AHV der wichtigste Einkommensteil. 2021 bezogen im Kanton Basel-Stadt rund 42 000 Personen eine AHV-Rente in der Höhe von durchschnittlich CHF 1 867. Der Bevölkerungsanteil der Rentner:innen beträgt 21.3 %, was im Vergleich zur Schweiz (19.3 %) leicht höher ist. Ein Teil der AHV-Rentner:innen beziehen zudem eine Rente aus der beruflichen Vorsorge (schweizweit waren dies bei den Neurentner:innen 2021 46 %, der Median der Rente betrug CHF 1 711). Ein grosser Teil der Rentner und Rentnerinnen verfügt zudem über Reserven in Form von Vermögen.

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Bedarfsleistungen im Kanton Basel-Stadt

Für Personen oder Haushalte mit einem tiefen Einkommen kennt Basel-Stadt ein ausgebautes System von Bedarfsleistungen. Neben den schweizweit vorgeschriebenen Leistungen wie Ergänzungsleistungen (EL) und Individueller Prämienverbilligung (IPV), Alimentenbevorschussung und Stipendien unterstützt der Kanton Personengruppen mit besonderen Risiken mit Leistungen, die der Sozialhilfe vorgelagert sind.

Am meisten Personen werden mittels IPV unterstützt, nämlich 29 % der Bevölkerung. Aufgrund der geringen IV-Renten erstaunt es nicht, dass die Mehrheit der IV-Rentner:innen zur Existenzsicherung auf EL angewiesen sind (69 %). Aber auch 21 % der AHV-Rentner:innen beziehen EL. Ein Teil der IV- und AHV-Beziehenden wird zusätzlich mittels kantonaler Beihilfen zur IV und AHV unterstützt (41 % bzw. 13 %).

2021 wurden 2 251 Haushalte mit Familienmietzinsbeiträgen mit einem durchschnittlichen Beitrag von jährlich CHF 5 200 unterstützt. Alimentenbevorschussung erhielten 630 Haushalte. Die jährlichen Stipendien betrugen durchschnittlich CHF 5 900 und wurden an 2 015 Personen ausbezahlt. Die Sozialhilfequote lag im Kanton bei 5.4 % und somit etwas tiefer als in den Vorjahren. Insgesamt wurden im Kanton Basel-Stadt 19.8 % der Bevölkerung mit Bedarfsleistungen unterstützt, schweizweit waren dies 9.3 %.

Zu erwähnen ist auch die Unterstützung durch private Hilfswerke: So wurden 2020 beispielsweise 930 Personen von der Caritas beider Basel beraten und während der Pandemie 116 Personen mit Geldleistungen unterstützt; ebenso bedeutsam sind die Angebote der Caritas-Märkte für bedürftige Menschen. Vergleichbare Leistungen werden auch von zahlreichen anderen privaten Hilfswerken erbracht.

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Personen im Erwerbsalter (bis 64 Jahre)

Im Folgenden weisen wir aus, wie viele Personen ohne Bedarfsleistungen mit einem Einkommen unter dem Existenzminimum leben, und wie viele es sind, wenn die Bedarfsleistungen berücksichtigt werden. Die Berechnungen basieren auf verknüpften Steuerdaten (vgl. Kasten unten).

Die Berechnungen von Abbildung 1 beziehen sich nur auf regulär besteuerte Personen unter 65 Jahren, die keine IV-Rente beziehen. Knapp ein Fünftel davon lebt mit einem Einkommen am oder unter dem Existenzminimum (18.1 %), sofern Einkommen aus Bedarfsleistungen (wie Sozialhilfe) nicht berücksichtigt werden.

Bei Berücksichtigung der Bedarfsleistungen (ohne Sozialhilfe) sind es noch 14.6 %. Damit vermögen die Bedarfsleistungen vor Sozialhilfe die Armutsbetroffenheit um ein Fünftel zu reduzieren. Berücksichtigt man auch vorhandene finanzielle Reserven zur Deckung der Bedarfslücke für mindestens ein Jahr, so reduziert sich diese Zahl nochmals um rund ein Fünftel auf 12.0 %. Rund 70 % dieser Personen beziehen Sozialhilfe und leben somit mit einem Einkommen am Existenzminimum. Damit verbleiben 3.5 % der Personen unter 65 Jahren, die ein Einkommen unter dem Existenzminimum haben und somit in Armut leben.

Dazu kommen 5.8 % der Bevölkerung mit einem Einkommen knapp über dem Existenzminimum. Zur Berechnung dieses Anteils wird das Existenzminimum um CHF 500 für einen Einpersonenhaushalt und für grössere Haushalte um einen entsprechend höheren Beitrag erhöht (z. B. für eine Familie mit zwei Kindern um CHF 1 070 gemäss Äquivalenzskala der SKOS). Somit leben nur rund vier Fünftel der Personen unter 65 Jahren mehr oder weniger in finanziell gesicherten Verhältnissen.

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Personen im Rentenalter (über 64 Jahre)

Mit 16.1 % liegt der Anteil der Personen im Rentenalter mit einem Einkommen (ohne Bedarfsleistungen) unter dem sozialrechtlichen Existenzminimum etwas tiefer als bei den Erwerbspersonen. Es fällt auf, dass die Berücksichtigung von finanziellen Reserven (für mindestens ein Jahr) bei der Rentenbevölkerung eine wesentlich grössere Wirkung hat. Der Anteil der Personen unter dem Existenzminimum wird dadurch fast halbiert und ist mit 8.8 % wesentlich tiefer als der entsprechende Anteil bei der Erwerbsbevölkerung. Ressourcen der Selbstvorsorge (dritte Säule) oder in Form eines Kapitalbezugs aus der beruflichen Vorsorge sind für einen Teil der AHV-Rentner:innen ein bedeutender Bestandteil der Vorsorge.

Rentner:innen ohne ausreichendes Einkommen decken ihr Existenzminimum oft aus finanziellen Reserven. Für die Rentenbevölkerung haben wir deshalb untersucht, wie viele Haushalte mit einem Einkommen unter dem sozialrechtlichen Existenzminimum über Reserven verfügen, um das Existenzminimum für eine bestimmte Zeit zu finanzieren. Dabei zeigt sich, dass mehr als die Hälfte (54.6 %) nicht über genügend Reserven verfügen, um die Lücken zum Existenzminimum für mindestens ein Jahr zu schliessen. Bei 17.2 % würde dies für bis zu fünf Jahre reichen und bei weiteren 6.9 % bis zu zehn Jahre. Gut ein Fünftel (21.3 %) der Rentner:innen mit einem ungenügenden Einkommen könnte die Lücken für eine längere Dauer von mehr als zehn Jahren schliessen. Daran zeigt sich, dass sich nur ein kleiner Teil der Rentner:innen mit ungenügenden Einkommen über eine längere Zeit aus Reserven finanzieren kann. Dies macht deutlich, wie wichtig Ergänzungsleistungen für AHV-Rentner:innen sind: Diese Haushalte haben bei aufgebrauchtem Vermögen ein Anrecht auf Ergänzungsleistungen.

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Rentner:innen ohne ausreichendes Einkommen decken ihr Existenzminimum oft aus finanziellen Reserven. Für die Rentenbevölkerung haben wir deshalb untersucht, wie viele Haushalte mit einem Einkommen unter dem sozialrechtlichen Existenzminimum über Reserven verfügen, um das Existenzminimum für eine bestimmte Zeit zu finanzieren. Dabei zeigt sich, dass mehr als die Hälfte (54.6 %) nicht über genügend Reserven verfügen, um die Lücken zum Existenzminimum für mindestens ein Jahr zu schliessen. Bei 17.2 % würde dies für bis zu fünf Jahre reichen und bei weiteren 6.9 % bis zu zehn Jahre. Gut ein Fünftel (21.3 %) der Rentner:innen mit einem ungenügenden Einkommen könnte die Lücken für eine längere Dauer von mehr als zehn Jahren schliessen. Daran zeigt sich, dass sich nur ein kleiner Teil der Rentner:innen mit ungenügenden Einkommen über eine längere Zeit aus Reserven finanzieren kann. Dies macht deutlich, wie wichtig Ergänzungsleistungen für AHV-Rentner:innen sind: Diese Haushalte haben bei aufgebrauchtem Vermögen ein Anrecht auf Ergänzungsleistungen.

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Nichtbezug von Bedarfsleistungen

Dass trotz der ausgebauten Bedarfsleistungen im Kanton Basel-Stadt ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung mit einem Einkommen unter dem Existenzminimum lebt, hängt auch damit zusammen, dass nicht alle bedürftigen Personen ausreichend Zugang zu diesen Leistungen haben oder freiwillig darauf verzichten. Die Nichtbezugsquote weist den Anteil dieser Personen an allen Anspruchsberechtigten aus. Von den betrachteten Leistungen liegt die Nichtbezugsquote bei der Prämienverbilligung und den Familienmietzinsbeiträgen, d. h. der vorgelagerten Bedarfsleistung, mit rund einem Fünftel am tiefsten. Am häufigsten verzichten Anspruchsberechtigte der Sozialhilfe auf Leistungen. Hier dürften die Hürden aufgrund der administrativen Verfahren, verschiedener Auflagen (bspw. die Angst, das Aufenthaltsrecht zu verlieren) oder wegen Stigmatisierung besonders hoch sein. Fast ebenso hoch ist die Nichtbezugsquote bei den Ergänzungsleistungen zur AHV, was eigentlich erstaunlich ist, sind doch die Auflagen hier geringer und das Leistungsniveau höher als bei der Sozialhilfe. Gemäss den detaillierten Analysen der Untersuchung von Hümbelin et al. 2023 sind Nichtbezüge vor allem bei der unteren Mittelschicht häufig, da hier die Bedarfslücke eher gering ist. Wichtige Faktoren für den Nichtbezug sind abgesehen von der Höhe der Bedarfslücke auch die Kenntnis des Sozialsystems, aber auch das soziale Umfeld kann eine Rolle spielen.

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Gruppen mit erhöhtem Risiko

Im Folgenden werden Bevölkerungsgruppen in den Blick genommen, die ein erhöhtes Risiko haben, in prekären finanziellen Verhältnissen, d. h. mit einem Einkommen unter, am oder knapp über dem Existenzminimum zu leben. Dabei wird ausgewiesen, wie sich die drei Bevölkerungsgruppen mit einem Einkommen um das Einkommensminimum (bei Berücksichtigung der Bedarfsleistungen und von finanziellen Reserven) im Vergleich zur Bevölkerung in gesicherten finanziellen Verhältnissen nach bestimmten Merkmalen zusammensetzen. Die folgenden Ergebnisse beziehen sich auf die Bevölkerung im Alter bis 64 Jahre.

43.1 % der Sozialhilfebeziehenden leben in Haushalten ohne Erwerbseinkommen. Bei den Haushalten mit einem Einkommen unter dem Existenzminimum sind dies 17.2%, während bei Haushalten mit einem Einkommen knapp über dem Existenzminimum fast alle Erwerbseinkommen aufweisen. Somit lebt ein grosser Teil der Personen mit einem Einkommen unter dem Existenzminimum in Haushalten mit Erwerbstätigen. Bei Personen, die nur knapp über dem Existenzminimum leben, dürfte das knappe Erwerbseinkommen der Hauptgrund für die unsichere finanzielle Situation sein.

Abbildung 5 weist die Zusammensetzung nach Haushaltstyp aus. Paare ohne Kinder sind generell bei den Gruppen mit prekären Einkommensverhältnissen untervertreten. Auch Paare mit Kindern sind bei den Gruppen am und unter dem Existenzminium untervertreten. Dies korrespondiert mit dem Ergebnis, dass die Armutsquote von Paaren mit und ohne Kinder unter dem Durchschnitt liegt (vgl. Fluder et al. 2020, Hümbelin et al. 2022). Auffallend ist jedoch, dass Paare mit Kindern bei der Gruppe nahe am Existenzminimum mit einem Anteil von drei Fünftel deutlich übervertreten sind. Offenbar leben viele Familien mit Kindern in unsicheren Einkommensverhältnissen. Einelternhaushalte sind in allen Gruppen mit prekären Einkommensverhältnissen übervertreten, besonders stark jedoch bei den Sozialhilfebeziehenden. Dies widerspiegelt die hohe Sozialhilfequote der Einelternhaushalte. Besonders Frauen mit Kindern sind nach einer Scheidung oft auf Sozialhilfe angewiesen (vgl. Fluder et al. 2024). Demgegenüber sind Einpersonenhaushalte bei der Gruppe unter dem Existenzminimum mit 51.9 % deutlich übervertreten, bei den Sozialhilfebeziehenden jedoch nur leicht.

Abbildung 6 zeigt die Zusammensetzung nach nationaler Herkunft. Personen aus Nicht-EU / EFTA-Ländern sind bei allen Gruppen mit prekären Einkommensverhältnissen deutlich übervertreten, besonders stark bei den Sozialhilfebeziehenden sowie bei den Personen mit unsicheren finanziellen Verhältnissen. Demgegenüber sind Personen aus EU / EFTA-Ländern in allen Gruppen mit einem ungenügenden oder knappen Einkommen deutlich untervertreten. Personen aus der EU / EFTA sind oft gut ausgebildet mit einem hohen Einkommen und haben deshalb ein geringes Armutsrisiko. Weniger stark unterscheiden sich die Anteile bei Personen mit Schweizer Nationalität. Diese sind vor allem bei den Sozialhilfebeziehenden und der Gruppe mit einem Einkommen knapp über dem Existenzminimum untervertreten.

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Abbildung 6 zeigt die Zusammensetzung nach nationaler Herkunft. Personen aus Nicht-EU / EFTA-Ländern sind bei allen Gruppen mit prekären Einkommensverhältnissen deutlich übervertreten, besonders stark bei den Sozialhilfebeziehenden sowie bei den Personen mit unsicheren finanziellen Verhältnissen. Demgegenüber sind Personen aus EU / EFTA-Ländern in allen Gruppen mit einem ungenügenden oder knappen Einkommen deutlich untervertreten. Personen aus der EU / EFTA sind oft gut ausgebildet mit einem hohen Einkommen und haben deshalb ein geringes Armutsrisiko. Weniger stark unterscheiden sich die Anteile bei Personen mit Schweizer Nationalität. Diese sind vor allem bei den Sozialhilfebeziehenden und der Gruppe mit einem Einkommen knapp über dem Existenzminimum untervertreten.

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Fazit

Obwohl soziale Risiken in der Schweiz durch verschiedene Sozialversicherungen abgesichert sind und im Kanton Basel-Stadt ein ausgebautes System von Bedarfsleistungen existiert, lebt ein erheblicher Teil der Bevölkerung (bei der Erwerbsbevölkerung sind dies 14.6 %) mit einem Einkommen am oder unter dem Existenzminimum. Ein Grund dafür ist, dass neuere soziale Risiken kaum durch Sozialversicherungen abgesichert sind und der Zugang zu Bedarfsleistungen nicht für alle in gleichem Ausmass vorhanden ist, was sich in der hohen Quote des Nichtbezugs zeigt. Von den Personen mit einem Einkommen um das Existenzminimum ist ein grosser Teil erwerbstätig. Diese Haushalte können wegen tiefer Löhne und / oder eines geringen Beschäftigungsgrads – oft bedingt durch Betreuungspflichten – kein existenzsicherndes Erwerbseinkommen erwirtschaften. Darunter sind auffallend viele Einelternhaushalte. Familien mit Kindern leben oft in unsicheren finanziellen Verhältnissen mit einem Einkommen, das nur geringfügig über dem Existenzminimum liegt. Massnahmen der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf könnten hier Abhilfe schaffen. Von den AHV-Rentner:innen sind viele auf Ergänzungsleistungen angewiesen, um den minimalen Lebensunterhalt finanzieren zu können.

Verwendete Daten und Methodik

Die vorliegenden Berechnungen zum Existenzminimum orientieren sich am sozialhilferechtlichen Existenzminimum gemäss SKOS, wie es im Kanton Basel-Stadt umgesetzt wird.

Die Datengrundlage beruht auf den Daten der Untersuchung von Hümbelin et al. 2023 zum Nichtbezug von Sozialhilfe. Hier wurden die Steuerdaten 2019 mit dem Einwohnerregister und weiteren Administrativdaten verknüpft. So kann das Einkommen für einen grossen Teil der Bevölkerung valide abgebildet werden. Allerdings sind damit auch Grenzen verbunden: Nicht für die gesamte ständige Wohnbevölkerung liegen ausreichende Informationen zum Einkommen oder zur Wohn- und Familiensituation vor, und sie beziehen sich nur auf die Bevölkerung der Stadt Basel. Für die AHV- und IV-Rentner:innen fehlen Informationen zu den Bedarfsleistungen und bei den quellenbesteuerten Personen Angaben zum Vermögen. Die obigen Auswertungen beziehen sich deshalb auf den Teil der ständigen Wohnbevölkerung (rund 74 %).

Sowohl die Einkommenssituation wie auch die Eingrenzung auf die Untersuchungspopulation wird auf Ebene der sozialhilferechtlichen Unterstützungseinheiten (UE) berechnet, was angenähert dem Haushalt entspricht. Detaillierte Informationen zur Methodik bei der Bildung der Unterstützungseinheiten und der Berechnung der Einkommens- und Bedarfssituation können Hümbelin et al. 2023 entnommen werden. Im vorliegenden Beitrag wird unterschieden zwischen Haushalten mit Personen im erwerbsfähigen Alter (inkl. Kinder), deren Einkommen zum erheblichen Teil aus dem Erwerb stammt, und Haushalten mit Rentner:innen, die hauptsächlich von Einkünften aus Renten leben.

Literaturhinweise

Dubach, Philipp; Heidi Stutz; Ruth Calderon (2010): Armutsbericht Basel-Stadt. Ursachen, Dynamik, Handlungsempfehlungen. Christoph Merian.

Fluder, Robert; Dorian Kessler; Claudia Schuwey (2024): Scheidung als soziales Risiko. Analyse zu den institutionellen Rahmenbedingungen und den geschlechterspezifischen Folgen von Ehetrennungen in der Schweiz. Seismo.

Fluder, Robert; Oliver Hümbelin; Larissa ­Luchsinger; Tina Richard (2020): Ein Armutsmonitoring für die Schweiz: Modellvorhaben am Beispiel des Kantons Bern. Caritas / BFH.

Hümbelin, Oliver; Nadine Elsner; Olivier Tim ­Lehmann (2023): Nichtbezug von Sozialhilfe in der Stadt Basel, 2016 – 2020. Bericht zuhanden der Sozialhilfe Basel-Stadt.

Hümbelin, Oliver; Robert Fluder; Tina Richard; Lukas Hobi (2022): Armutsmonitoring im Kanton Basel-Landschaft. Bericht zuhanden des kantonalen Sozialamtes Basel-Landschaft.

Hümbelin, Oliver; Larissa Luchsinger (2019): Nichtbezug von bedarfsabhängigen Sozialleistungen im Kanton Basel-Stadt. Schlussbericht im Auftrag des Amtes für Sozialbeiträge des Kantons Basel-Stadt.