Glossar
Betreibung
Verfahren, mit dem Gläubiger (z. B. Vermieter, Krankenkassen, Darlehensgeber) fällige Zahlungen, die nicht geleistet wurden, bei den Schuldnern eintreiben können. Ein Begehren auf Betreibung kann beim Betreibungsamt ohne den Nachweis einer tatsächlichen Schuld bzw. deren Höhe gestellt werden. Es wird u. a. zwischen Betreibung auf Pfändung und Betreibung auf Konkurs unterschieden.
Einkommen
Einkommen lässt sich sehr unterschiedlich definieren. Grundsätzlich gehören dazu alle geldwerten Zuflüsse, die jemandem zur Verfügung stehen.
Existenzminimum
Der Bedarf an Geld oder Gütern, der für ein bescheidenes, aber menschenwürdiges Leben in unserer Gesellschaft benötigt wird. Rechtlich ist das Existenzminimum nicht einheitlich definiert, es unterscheidet sich je nach Bereich. Das betreibungsrechtliche Existenzminimum bezeichnet einen Minimalbetrag, der verschuldeten Personen belassen werden muss, wenn ihr Einkommen gepfändet wird. Der Betrag ist von der Zusammensetzung des Haushalts abhängig und wird bemessen nach einem Grundbetrag pro Person (Erwachsene, Kinder) und in Abhängigkeit von der Lebensform (verheiratet, alleinerziehend etc.), mit Zuschlägen für Miete, Krankenkasse, Berufskosten, Unterstützungs- und Unterhaltsbeiträge sowie weiteren Zuschlägen (z. B. Schulgeld für Kinder). Dieses betreibungsrechtliche Existenzminimum ist zu unterscheiden vom Existenzminimum der Sozialhilfe (dieses ist niedriger) oder jenem der Ergänzungsleistungen auf AHV/IV-Renten (dieses ist höher).
Gläubigerin und Gläubiger
Person, die wegen einem Vertrag oder einer Verfügung resp. einer offenen Rechnung einen finanziellen Anspruch gegenüber einer Schuldnerin oder einem Schuldner hat. Letztere haben ihre Schulden also bei der Gläubigerin oder dem Gläubiger.
Insolvenz
Zahlungsunfähigkeit, die im Rahmen eines Privatkonkurses erklärt werden kann.
Konkurs
Eines der Verfahren, das über eine Betreibung eingeleitet werden kann. Das ganze Vermögen der Schuldnerin oder des Schuldners wird beschlagnahmt und liquidiert, dafür werden sämtliche Lohnpfändungen, individuellen Betreibungen und alle übrigen Ansprüche von Gläubigern unterbrochen. Von Privatkonkurs wird dann gesprochen, wenn die insolvente Person nicht im Handelsregister eingetragen ist. Die Schulden bleiben bestehen; wenn neues Vermögen anfällt, kann wieder betrieben werden. Der Konkurs sorgt jedoch für eine Verschnaufpause.
Kontrollüberzeugung, finanzielle
Überzeugung einer Person, dass sie z. B. durch Festlegen und Befolgen eines Haushaltsbudgets ihre Finanzen in den Griff bekommen kann, um sich so bspw. vor weiterer Verschuldung zu schützen.
Pfändung
Eines der Verfahren, das über eine Betreibung eingeleitet werden kann. Von einer Schuldnerin oder einem Schuldner wird bei der Pfändung so viel Einkommen oder Vermögen beschlagnahmt (gepfändet), wie nötig ist, um die Forderungen der betreibenden Gläubigerinnen und Gläubiger zu decken. Häufig ist die sog. Lohnpfändung, bei der jemandem während bis zu einem Jahr nur das Existenzminimum belassen wird, während das restliche Einkommen ans Betreibungsamt oder direkt an die Gläubiger geht. Letzteres ist die «stille» Lohnpfändung, weil Arbeitgebende nicht involviert werden. Bei der Pfändung von Vermögenswerten ist zu beachten, dass unentbehrliche persönliche Gegenstände oder Haustiere nicht gepfändet werden dürfen.
Sanierung
Begriff für ein Verfahren, bei dem letztlich keine Schulden mehr bestehen. Sanierung ist einerseits möglich durch vollständige Rückzahlung der Schulden; oder aber durch Rückzahlung nur eines Teils, wenn eine entsprechende Vereinbarung mit den Gläubigerinnen und Gläubigern getroffen werden kann.
Schuldbefreiung
Neben einer Sanierung wird aktuell ein Verfahren diskutiert, das es überschuldeten Personen ermöglichen soll, auch ohne Vereinbarung mit den Gläubigerinnen und Gläubigern die verbleibenden Schulden letztlich löschen zu lassen (Restschuldbefreiung). Voraussetzung soll sein, dass die Schuldnerinnen und Schuldner ein geregeltes Verfahren durchlaufen.
Schulden
Zahlungsverpflichtungen in unterschiedlicher Form. Dazu gehören fällige Rechnungen (für Miete, Versicherungsprämien, Schulden, Kauf oder Leasing, Kreditkarten), Kredite und Hypotheken bei Banken, Darlehen bei Privatpersonen (inkl. bei Familie oder Freunden) oder Kontoüberziehungen.
Schuldnerin und Schuldner
Person, die wegen einem Vertrag oder einer Verfügung die Pflicht hat, der Gläubigerin oder dem Gläubiger einen bestimmten Geldbetrag und allenfalls noch Zinsen darauf zu bezahlen.
Steuereinschätzung, amtliche
Verfahren zum Festlegen der Steuern durch die Steuerverwaltung, wenn jemand trotz Mahnung keine oder keine vollständige Steuererklärung einreicht. In diesem Fall wird das steuerbare Einkommen und Vermögen aufgrund der vorhandenen Informationen geschätzt.
Überschuldung
Offener, nicht genau definierter Begriff. Eine Überschuldung bezeichnet die Situation, in der Schulden resp. deren Rückzahlungsraten für eine Person oder einen Haushalt zu einer nicht mehr tragbaren monatlichen finanziellen Belastung führen. In einer Überschuldung reichen Vermögen und Einkommen nicht mehr aus, um den Lebensbedarf und fällige Zahlungsverpflichtungen (Schulden) auf absehbare Zeit decken zu können.
Verlustschein
Urkunde, die den Gläubigern nach Abschluss einer Betreibung ausgestellt wird, auf der die noch offenen Schulden festgehalten werden. Gestützt darauf kann später ein neues Begehren auf Betreibung gestellt werden. Die darauf festgehaltenen Schulden verjähren 20 Jahre nach Ausstellung des Verlustscheins.
Verschuldung
Finanzielle Notlage, wenn fällige Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht erfüllt werden können. Vorstufe einer möglichen Überschuldung, wenn fälligen Zahlungsverpflichtungen längerfristig nicht nachgekommen werden kann.