Das dreimal jährlich erscheinende Online Magazin RADAR der Christoph Merian Stiftung informiert über die Hinter- und Beweggründe des CMS-Engagements.

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Kurz beantwortet

Die häufigsten Fragen zur DS-CMS

Hier erhalten Sie schlüssige Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Dachstiftung der ­Christoph ­Merian Stiftung.


Welchen Stiftungszweck verfolgt die DS-CMS ?

Die DS-CMS bezweckt primär die Verwaltung und Betreuung von unselbstständigen Stiftungen (Unterstiftungen, Fonds) und recht­lich selbstständigen privatrechtlichen Stiftungen.


Wieso schliessen sich private Stifterinnen und Stifter der DS-CMS an ?

Die Stiftung bietet privaten Förderinnen und Förderern – unabhän­gig von der Grösse ihres Vermögens – die Möglichkeit, ihre persönlichen Förderanliegen ohne hohe administrative Kosten, aber mit dem Förder-Knowhow der CMS umzusetzen. Die Bündelung der Kräfte von 32 unselbstständigen Stiftungen erzeugt Skaleneffekte, die kostenreduzierend wirken. Dies gilt auch für die Verwaltung der Stiftungs- resp. Fondsvermögen.


Wo liegen die Förderschwerpunkte ?

Der Förderschwerpunkt der DS-CMS entspricht dem Stiftungszweck der CMS, wie ihn Christoph Merian 1857 in seinem Testament festgesetzt hat : « Linderung der Noth » und « Förderung des Wohles der Menschen ». Gefördert werden Projekte und Organisationen in den Bereichen Soziales, Kultur und Natur.


Wie ist der Wirkungsradius festgelegt ?

Die Stiftung unterstützt Vorhaben, Projekte und Organisationen in der trinationalen Region Basel. Dazu zählt auch das angrenzende Ausland.


Ab welchem Vermögen lohnt sich die Gründung einer ­Stiftung ?

Mit einer Einlage von CHF 100 000 ist die Gründung einer eigenen unselbstständigen Stiftung unter dem Dach der DS-CMS möglich. Kleinere Vermächtnisse, Legate oder Spenden sind in einer eigens dafür angelegten unselbstständigen Stiftung gepoolt. Die Gründung einer selbstständigen Stiftung bedarf mindestens CHF 10 Mio.


Wie viele Stiftungen sind unter dem Dach der DS-CMS ­versammelt ?

In der DS-CMS befinden sich zurzeit insgesamt 32 unselbstständige Stiftungen. Zudem betreut die DS-CMS fünf selbstständige Stiftungen ( siehe Seite 12 ). Diese weisen eine eigene Rechtspersönlichkeit auf.


Wie viele Projekte fördert die DS-CMS jährlich ?

Im Jahr 2023 unterstützte die DS-CMS 26 Projekte und Organisationen, je zehn in den Bereichen Kultur und Natur, sechs im Bereich Soziales. Der Stiftungsrat bewilligte an seinen Sitzungen im Jahr 2023 insgesamt CHF 3 Mio. an Fördergeldern.


Wie hoch ist das Vermögen der DS-CMS ?

Das gesamte Vermögen der 32 unselbstständigen Stiftungen belief sich am 31.12.2023 auf CHF 260 Mio. Den Jahresbericht sowie die detaillierte Jahresrechnung nach Swiss GAAP FER-Standard finden Sie auf der Website der DS-CMS.


Welches ist die älteste, welches die jüngste Stiftung unter dem Dach ?

Die älteste ist die Stiftung von Margaretha Merian zur Förderung von Kleinkindern, errichtet 1881. Die jüngste Stiftung von Alfred E. Roth befindet sich zurzeit in Gründung ( siehe Seite 10 ).


Wieso hat die CMS eine Dachstiftung gegründet ?

In den letzten Jahrzehnten hat die CMS immer wieder zweck­bestimmte Schenkungen erhalten. Um ihre unselbstständigen Stiftungen und Fonds – alles zweckbestimmte Schenkungen von Privatpersonen – effizient und kohärent führen zu können, gründete die CMS im Jahr 2018 die privatrechtliche Dachstiftung. Per 31. Dezember 2018 wurden die Zustiftungen in die neue Dachstiftung überführt.


Wer beaufsichtigt die DS-CMS ?

Privatrechtliche Stiftungen in der Schweiz werden von einer staatlichen Institution beaufsichtigt. Die Aufsicht überprüft, ob die rechtlichen Bestimmungen durch die Stiftung eingehalten werden. Die DS-CMS untersteht der kantonalen Fachaufsicht BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel BSABB.


Wie ist der Stiftungsrat konstituiert ?

Der Stiftungsrat ist das oberste Leitungs- und Kontrollorgan einer Stiftung, so auch bei der DS-CMS, bei welcher er identisch mit der Stiftungskommission der CMS ist. Die Stiftungskommission der CMS wird vom Bürgerrat, der Exekutive der Bürgergemeinde der Stadt Basel, gewählt.


Wie viele Personen arbeiten bei der DS-CMS ?

Die DS-CMS beschäftigt kein eigenes Personal. Sämtliche Tätigkeiten werden von Mitarbeitenden der CMS in Ausübung ihrer Funktion erbracht. Die DS-CMS profitiert von der langjährigen Erfahrung und Expertise der Fachpersonen bei der CMS.


Wie viel bezahlen Stifterinnen und Stifter für die Leistungen der DS-CMS ?

Sämtliche Beratungen und Dienstleistungen bis zur Stiftungsgründung sind kostenlos. Danach begleichen die unselbstständigen Stiftungen einen jährlichen Verwaltungskostenbeitrag, der sich nach der Grösse ihrer Ausschüttungen richtet und moderat bemessen ist.


Welche Dienstleistungen bietet die DS-CMS für Stifterinnen und Stifter ?

Beratung, Stiftungsgründung, professionelles Stiftungsmanagement, kostengünstige Vermögensverwaltung sowie fachlich qualifizierte Projektauswahl, -entwicklung und -begleitung. Zudem übernimmt die DS-CMS auch Willensvollstreckungen.


Wie sind die Vermögenswerte der DS-CMS angelegt ?

Die Wertschriften der CMS, der DS-CMS sowie der von der DS-CMS verwalteten selbstständigen Stiftungen sind im CMS Institutional Fund gepoolt. Auch die Liegenschaften sind zusammengelegt. Die Vorteile dieser Poolings liegen für die DS-CMS und die beteiligten Stiftungen darin, dass die Verwaltungskosten tief bleiben, Gewinn und Risiko breit verteilt sind und die Bewirtschaftung Skaleneffekte ermöglicht.


Was verbindet die CMS mit der DS-CMS und umgekehrt ?

Die DS-CMS bezieht vorhandene Infrastruktur und profitiert vom fachlichen Knowhow der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der CMS. Diese Nutzung ermöglicht grösstmögliche Wirkung bei kleinstmöglichen Verwaltungskosten. Die DS-CMS profitiert dabei von der Glaubwürdigkeit der CMS und vom Vertrauen, das sie in der Öffentlichkeit geniesst.


Wer kann eine Förderung von der DS-CMS erhalten ? Wie muss man vorgehen ?

Förderanträge an die Dachstiftung und an die betreuten Förderstiftungen nimmt die DS-CMS digital auf der Website dachstiftung-cms.ch entgegen.


Sind Spenden an die DS-CMS bei den Steuern abzugsfähig ?

Die DS-CMS ist auf der Spendenliste des Kantons Basel-Stadt und weiterer Kantone aufgeführt. Spenden an die DS-CMS können somit in der Steuererklärung in Abzug gebracht werden. Dies gilt nicht nur für Geldspenden. Die Behörden akzeptieren beim Abzug auch Zuwendungen in Form von Wertpapieren, Immobilien oder Kunstgegenständen. Maximal können 20 Prozent des Reineinkommens abgezogen werden.